Spezielle Leistungen

 

·        Verhinderungspflege:Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate andauert, ist die Inanspruchnahme einer „Verhinderungspflege“ (bei Verhinderung der Pflegeperson infolge Krankheit oder Urlaub; auch Ersatzpflege genannt) durch eine Ersatzkraft möglich (§ 39 SGB XI).

·        Verhinderungspflege nach § 39 SGBXI: Jeder der arbeitet hat Anspruch auf Urlaub oder mindestens auf Erholung. Auch pflegenden Angehörigen, Pflegepersonen, Betreuern, Nachbarn usw. steht dieses Privileg zu. Damit Pflegende ihren Urlaub genießen können und gleichzeitig eine reibungslose Hilfestellung des Pflegebedürftigen gesichert ist, hat unser Gesetzgeber  Regelung geschaffen.

·        Entlastung pflegender Angehöriger:

 Betreuungspflege nach §45 SGB XI Die großen medizinischen Fortschritte unserer Zeit               ermöglichen, dass die Menschen heutzutage ein angesehenes Alter erreichen. Leider ist das Altwerden manchmal mit Gedächtnisverlust und/oder Verwirrtheit begleitet. Diese Menschen benötigen mehr Aufmerksamkeit, Pflege und sonstige Hilfeleistung. Dieser Hilfebedarf ist im elften Sozialgesetzbuch unter § 45 geregelt.


Die Gesetzgebung wird immer wieder in kürzeren Abständen angepasst. Aus diesem Grund ist ein Blick direkt auf die Seite des Bundesministeriums sinnvoll.

Dort findet man die neusten Bestimmungen.


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html




Im Sinne dieser Regelung bietet unsere Organisation unter anderem Zusatzleistungen wie folgt an:


• Förderung der Bewegung

• Förderung der geistigen Anregung und Begegnung mit anderen Menschen

• Förderung / Durchführung von Gemeinschaftsspielen die das Gedächtnis / Mathematik fördern.

• Lesetraining / Auswertung des gelesenen Materials usw.

• Stundenweise Entlastung pflegender Angehörigen / Lebenspartner usw.

• Das analysieren von gefährdenden Gegenständen und den neuen Umgang damit erlernen

   Alltagssituationen bewältigen









 


 

 

24 Stunden Rufbereitschaft

 

Durch eine Rufumleitung sind wir über unsere Bereitschafthandys in pflegerischen Notfällen jederzeit erreichbar